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Über den Sonderpädagogischen Dienst

Der Sonderpädagogische Dienst ist eine Unterstützungseinrichtung für die allgemeinen Schulen mit den Aufgabenbereichen Beratung, kooperative pädagogische Diagnostik und Hilfeplanung in Zusammenarbeit mit Schule, Elternhaus und außerschulischen Partnern. Der Dienst ist zurzeit mit vier Kolleginnen besetzt.
Der Sonderpädagogische Dienst kann von Sorgeberechtigten und/oder Lehrkräften der allgemeinen Schule angefordert werden.
Im Rahmen des Sonderpädagogischen Dienstes unterstützen Sonderschullehrer/innen der Rohräckerschule Kinder und beraten deren Eltern und Lehrer/innen. Unsere Zuständigkeit umfasst etwa den halben Landkreis Esslingen, ohne den Raum Nürtingen und Kirchheim/Teck.

Eine Beratung durch den sonderpädagogischen Dienst erfolgt nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern.

Die Kolleg/innen des Sonderpädagogischen Dienstes können über die Schulleitung Herr Schmitt an der Rohräckerschule (0711-919935-0) erreicht werden.

Der Schwerpunkt der Tätigkeiten des Sonderpädagogischen Dienstes liegt in der Begutachtung von Schüler/innen zur Einschulung bzw. zur Umschulung und in der Beratung von Lehrkräften an anderen Schulen.

  • Wir beraten die Eltern neutral, also nicht „fachrichtungsspezifisch“.
  • Die Eltern bekommen einen Ansprechpartner, wir informieren und begleiten sie von Anfang bis Ende.
  • Unsere Mitarbeiter/innen sind sehr erfahren, und wissen häufig auch in Fällen mit besonders schwierigen Störungen und Behinderungen Rat.
  • Wir beobachten und untersuchen Ihr Kind in seiner vertrauten Umgebung und erstellen einen pädagogischen Bericht, oder ein Gutachten. Dabei testen wir nicht nur Ihr Kind, sondern stützen unsere Ergebnisse auch auf Verhaltensbeobachtungen.
  • Dieser Bericht ist die Grundlage für die weiteren Schritte zur Förderung Ihres Kindes.
  • Wir nehmen Ihre Sorgen ernst und gehen auf ihre Wünsche zur Beschulung ihres Kindes ein.
  • Wir sind im Landkreis sehr gut vernetzt, dadurch können wir Ihnen bspw. bei Fragen zu Hilfen und Zuständigkeiten weiterhelfen.
  • Bei der Klärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beraten und begleiten wir Sie.
  • In strittigen Fällen nehmen wir auch an den Bildungswegekonferenzen teil.
  • Wir beraten Lehrkräfte aus den Regelschulen.

Die Inhalte unserer Arbeit an der allgemeinen Schule und in der Beratung von Lehrkräften an anderen Schulen:

  • Unterrichtshospitationen an der allgemeinen Schule
  • Informationsgespräche mit den beteiligten Lehrer/innen (Klassen- und Fachlehrer/innen) über die Beeinträchtigungen der Kinder und dem daraus resultierenden Unterstützungsbedarf im Schulalltag
  • Beratung der Lehrkräfte der allgemeinen Schule zu geeigneten Unterrichtsmaterialien und Hilfsmitteln
  • Mitwirkung bei der Förder- und ggf. Hilfeplanung der allgemeinen Schule in Kooperation mit den Eltern und ggf. außerschulischen Leistungs- und Kostenträgern
  • Etablierung eines Unterstützungsnetzwerkes
  • Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen der allgemeinen Schulen bei Gesprächen, z.B. mit Eltern, sowie Unterstützung der Eltern bei Gesprächen mit den Lehrern
  • Krisenintervention
  • Zeitlich begrenzte sonderpädagogische Förderung betroffener Schüler/innen im Rahmen des Unterrichts, wenn erwartet werden kann, dass diese hierdurch dem Bildungsgang der allgemeinen Schule folgen können

Ist dieses Beratungs- und Unterstützungsangebot in der allgemeinen Schule nicht ausreichend, wird die sonderpädagogische Diagnostik eingeleitet. Es erfolgt:

  • die Klärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Kooperation mit den Eltern, den Lehrkräften der allg. Schulen und weiteren Fachdiensten (Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle, Ärzte, usw.). Hierbei benötigen wir die Entbindung von der Schweigepflicht.
  • die Information an das SSA, ob die Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot empfohlen werden kann.
  • ein Vorschlag über die weitere Beschulung, in der Regel im Rahmen einer Bildungswegekonferenz.